Wichtige Information zur Gasprüfung

Gasprüfung nach StVZO

Die Gasprüfung ist nun offizieller Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Wenn Ihr Wohnmobil oder Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet ist, ist eine Gasprüfung alle zwei Jahre Pflicht. Diese Regelung betrifft auch die erstmalige Inbetriebnahme und die Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen. Grundlage dafür ist der „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen", der im Juni 2024 in die StVZO aufgenommen wurde.

Frist für die Nachholung

Sollte für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen noch keine Gasprüfung vorliegen, haben Sie bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese nachzuholen. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit mir, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Checkliste

Was kann ich als Camper vorher prüfen?

Ist die Gasflasche leer? Falls ja, bitte vorab tauschen


Funktionieren alle angeschlossen Geräte (Kühlschrank,

Kocher, Heizung etc.) 

 

Funktioniert der Piezo Zündautomat oder alternativ sind

die Batterien in Ordnung von den Geräten?

 

Ist das Prüfbuch (gelb) vorhanden? Falls nein, kann dieses neu erstellt werden, hier muss jedoch eine Neuabnahme   der Anlage durchgeführt werden

 

Vorab Kontrolle von Druckregler und Druckschlauch

(maximal 10 Jahre alt)

 

Elektrische Geräte sowie Steckdosen gehören nicht in          den Gaskasten

 

Das Fahrzeug muss frei zugänglich sein, damit eine     ordentliche Prüfung durchführt werden kann 

 

Alle Betriebsanleitungen sowie Zulassung vorhanden?