Wichtige Information zur Gasprüfung

Gasprüfung nach StVZO
Die Gasprüfung ist nun offizieller Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Wenn Ihr Wohnmobil oder Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet ist, ist eine Gasprüfung alle zwei Jahre Pflicht. Diese Regelung betrifft auch die erstmalige Inbetriebnahme und die Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen. Grundlage dafür ist der „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen", der im Juni 2024 in die StVZO aufgenommen wurde.

Frist für die Nachholung
Sollte für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen noch keine Gasprüfung vorliegen, haben Sie bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese nachzuholen. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit mir, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Checkliste
Was kann ich als Camper vorher prüfen?
- ist die Gasflasche leer? Falls ja bitte vorab tauschen
- funktionieren alle angeschlossen Geräte (Kühlschrank,
Kocher, Heizung)
- funktioniert der Piezo Zündautomat oder alternativ sind
die Batterien in Ordnung?
- ist das Prüfbuch(gelb) vorhanden? Falls nein kann dieses
neu erstellt werden, hier muss jedoch eine Neuabnahme der Anlage durchgeführt werden
- Vorabkontrolle von Druckregler und Druckschlauch
(maximal 10 Jahre alt)
- elektrische Geräte sowie Steckdosen gehören nicht in den Gaskasten
- Das Fahrzeug muss frei zugänglich sein damit eine ordentliche Prüfung durchführt werden kann
- Alle Betriebsanleitungen sowie Zulassung vorhanden?